Keine Eigentümer-Versammlungen möglich

Keine Eigentümerversammlungen möglich

Gemäß der am 18.03.2020 in Kraft getretenen Rechtsverordnung der Landesregierung dürfen wohl auch keine Eigentümerversammlungen mehr stattfinden. Die Verordnung gilt bis 15.06.2020, kann aber verkürzt oder auch verlängert werden.

Gemäß §3 Absatz 3 sind auch "Sonstige Versammlungen" untersagt.

Den genauen Text der Verordnung finden Sie hier:
200317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf

Die Eigentümer von bereits eingeladenen Versammlungen werden wir in Kürze schritlich informieren.

Die Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen durch uns erfolgt weiterhin.

Sollten sich Änderungen oder Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie informieren.

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